Kurs Tätigkeiten in beengten möglicherweise verseuchten Bereichen

Der Kurs ist all jenen im Baugewerbe und Handwerks- bzw. Industriebereich vorbehalten, die gewöhnlich oder in Ausnahmefällen, auch bei Unfällen, mit gesundheitsschädlichen chemischen Gefahrenstoffen in Berührung kommen könnten, aber auch für all jene, welche aus beruflichen Gründen in begrenzten möglicherweise verseuchten Bereichen tätig sein müssen (Bezugsbestimmungen G.v.D 9. April 2008 Nr. 81, Art. 66 und Art. 121 des D.P.R. vom 14. September 2011, Nr. 177)

Im Kurs wird das Grundwissen für das sichere Arbeiten in begrenzten möglicherweise verseuchten Bereichen vermittelt. Er besteht aus einem theoretischen Teil und einer praktischen Schulung, in der die Teilnehmer das angeeignete Wissen unter Beweis stellen müssen.

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Kurs beengte Bereiche (8 Stunden)

Kurs beengte Bereiche (12 Stunden)

Kurs beengte Bereiche (16 Stunden)

Auffrischungskurs beengte Bereiche (6 Stunden)

Kurseinschreibung