Der Kurs ist den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Selbstständigen vorbehalten, die die Befähigung zur Führung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren laut Staat-Regionen-Konferenz-Vereinbarung vom 22.02.2012 gemäß Art. 73.5 des G.v.D. 81/08 erlangen wollen.
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