Kurs für Führer von mobilen Kränen

Der Kurs ist den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Selbstständigen vorbehalten, die die Befähigung zur Führung von mobilen Kränen laut Staat-Regionen-Konferenz-Vereinbarung vom 22.02.2012 gemäß Art. 73.5 des G.v.D. 81/08 erlangen wollen.

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Kurs Führer von mobilen Kränen (14 Stunden)

Kurs Führer von mobilen Kränen - Zusatzmodul (8 Stunden)

Auffrischungskurs Führer von mobilen Kränen (4 Stunden)

Kurseinschreibung