Der Kurs ist den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Selbstständigen vorbehalten, die die Befähigung zur Führung von Erdbewegungsmaschinen laut Staat-Regionen-Konferenz-Vereinbarung vom 22.02.2012 gemäß Art. 73.5 des G.v.D. 81/08 erlangen wollen:
• Bagger mit einer operativen Masse über 6000 Kg
• Frontlader mit operativer Masse über 4500 Kg
• Baggerlader
• Raupenkipplader mit operativer Masse über 4500 Kg
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